WPK

 

     


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    Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

    Die laufende Kontrolle der Fertigung ist in jedem Handwerksbetrieb eine Selbstverständlichkeit. Die werkseigene Produktionskontrolle durch qualifizierte Mitarbeiter ist im Handwerk also nichts Neues. Dieses Prinzip wird durch das CE-Konformitätsbewertungsverfahren für Fenster und Außentüren aufgegriffen und durch die Produktnorm DIN EN 14351-1 verpflichtend. Für viele handwerkliche Fenster- und Türenbauer wird es allerdings neu sein, dass die Maßnahmen der werkseigenen Produktionskontrolle nun zu dokumentieren sind. Damit bildet sie die Voraussetzung zur Nutzung von Erstprüfungsergebnissen im Rahmen der fenster marke tischler/schreiner für das CE-Konformitätsbewertungsverfahren.

    Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) stellt sicher, dass die hergestellten und auf den Markt gebrachten Fenster und Fenstertüren mit den in Rahmen der CE-Kennzeichnung angegebenen Leistungseigenschaften übereinstimmen. Der Hersteller kann und soll das System der werkseigenen Produktionskontrolle in eigener Verantwortung durchführen.

    Die handwerklichen Fachverbände des Tischler-, Schreiner- und Glaserhandwerks ein Konzept zur bundesweit einheitlichen Einführung der werkseigenen Produktionskontrolle entwickelt, das aus mehreren Modulen besteht:

    • Seminar für die Unternehmensleitung und den zukünftigen WPK-Beauftragten
    • Musterhandbuch für die werkseigene Produktionskontrolle mit Vorlagen für die notwendigen WPK-Dokumente; das Inhaltsverzeichnis und einige Probeseiten sind unter www.ibat-hannover.de >> Veröffentlichungen und dort unter der Rubrik „Musterhandbuch für die werkseigene Produktionskontrolle – CE-konformes Verfahren für Fenster und Außentüren aus Holz und Holz-Metall“ zu finden
    • Individuelle Beratung zur betrieblichen Einführung der WPK (Ist-Zustands-Aufnahme, Pflichtenheft, Anpassung der Dokumente, Unterweisung der Mitarbeiter, auf Wunsch jährlich wiederkehrende Überprüfungen der WPK)

    Nähere Informationen zu den aktuellen Seminarterminen und dem Beratungskonzept sind bei den jeweils zuständigen Landesfachverbänden des Tischler-, Schreiner- und Glaserhandwerks zu erfragen; die Adressen finden sich am Ende der Probeseiten des Musterhandbuchs.


     

     

     

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